Pfarrversammlung am 1. Oktober, Sankt Anna
Pfarrgemeinderatswahl kurz und knapp
Pfarrversammlung am 1. Oktober 2023
Am Sonntag, 1. Oktober 2023, feiern wir in Sankt Marien Erntedank. Das tun wir in einem gemeinsamen Gottesdienst für alle Kirchorte um 11:15 Uhr in Sankt Anna. Alle anderen Messen an diesem Wochenende entfallen, auch die Vorabendmesse.
Nach dem Gottesdienst sind Sie zu einer Pfarrversammlung ins Gemeindehaus Sankt Anna eingeladen. Andrea Krawinkel, die Vorsitzende des Pfarrgemeinderates, wird einen Überblick über die Arbeit der letzten Jahre geben. Danach ist die Möglichkeit, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten für den im November zu wählenden Pfarrgemeinderat vorstellen und einige Fragen rund um die kommende Wahl geklärt werden.
Die Veranstaltung wird etwa eine Stunde dauern. Der Pfarrgemeinderat lädt Sie dazu herzlich ein.
Pfarrgemeinderatswahl kurz und knapp
Wann wird gewählt?
Am Wochenende 25. und 26. November 2023
Wie wird gewählt?
Entweder online oder im Wahllokal. Auf Antrag ist auch Briefwahl möglich, wenn Sie per Post Ihre Wahlmitteilung erhalten haben (bis Anfang November).
Wie viele werden gewählt?
12 bis 20 Mitglieder wird der neue Pfarrgemeinderat haben. Die genaue Anzahl legt der alte Pfarrgemeinderat am 04. Oktober fest. Dann steht fest, wie viele Personen kandidieren.
Wer kann kandidieren?
Menschen ab 18 Jahren, die getauft, gefirmt, nicht aus der Kirche ausgetreten sind und auf dem Gebiet der Pfarrei Sankt Marien wohnen oder sich ins Wahlverzeichnis haben eintragen lassen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei ab 16 Jahren, die mindestens seit acht Wochen auf dem Pfarrgebiet wohnen oder sich bis spätestens 30. September aus dem Wahlverzeichnis ihrer Wohnsitzpfarrei haben austragen und in das Verzeichnis von Sankt Marien haben eintragen lassen.
Was macht der Pfarrgemeinderat eigentlich?
Zusammen mit Pfarrer Daniel leitet er die Pfarrei. Er beruft auch die Mitglieder der Ortsausschüsse. Der Pfarrgemeinderat entscheidet verbindlich in Fragen, die für die gesamte Pfarrei gelten – Themen der Seelsorge und Glaubensweitergabe etwa. In der nächsten Amtszeit wird eine wichtige Rolle spielen, wie sich die Pfarrei angesichts dramatischer Mitgliederverluste, deutlich verschlechterter Finanzausstattung und außerordentlich geringer Teilnahme an den Gottesdiensten für die Zukunft aufstellt. Darüber hinaus wählt der Pfarrgemeinderat den Verwaltungsrat, der das Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet.
Welche Aufgaben hat man im Pfarrgemeinderat?
- Teilnahme an ca. sechs Abendsitzungen im Jahr, Dauer zwei Stunden
- Mindestens zwei Mitglieder bilden mit Pfr. Daniel den Vorstand, der die Sitzungen vorbereitet – Vorstand bedeutet: PGR-Vorsitz und -stellvertretung
- Mindestens ein Mitglied wird in den Stadtsynodalrat entsandt, die Vertretung aller Frankfurter Pfarreien.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2023.